Beitragsordnung
Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beitragspflicht
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
Die Mindestbeitragshöhe beträgt für
Aktive Mitglieder: 60,– Euro jährlich; 5,– Euro monatlich
Fördernde Mitglieder: 100,– Euro jährlich
Ehrenmitglieder: beitragsfrei
Beitragsermäßigung im Einzelfall auf Antrag beim Vorstand.
§ 4 Zahlung der Mitgliedsbeiträge
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 01.04. eines Jahres fällig.
2. Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Eintrittsmonat berechnet.
3. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
4. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind zum o.g. Termin – möglichst per Dauerauftrag – auf das u.g. Beitragskonto des Vereins zu entrichten.
5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
6. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft bleibt das Mitglied bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
§ 5 Vereinskonto
Volksbank Riesa
IBAN: DE07 8509 4984 0047 2663 00
BIC: GENODEF1RIE
(Kto. 47 26 63 00, BLZ 850 949 849)
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 28.08.2014 verabschiedet.
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